Buchhaltung* ist Vertrauenssache 
 

Dienstleistungen


  • sortieren und prüfen der Rechnungen auf Vollständigkeit u. Ordnungsmäßigkeit
  • kontieren und buchen lfd. Geschäftsvorfälle ob monatliche, vierteljährliche oder als jährliche Buchhaltung* (bei Unternehmen Online werden die Belege zusätzlich gescannt)
  • Aufarbeitung von Altjahren (Rückständen)
  • Verwaltung der Offenen - Posten - Listen              
  • laufende Kontenabstimmung
  • Erfassen und Pflegen des Anlagevermögens
  • Ausdruck sämtlich relevanter Auswertungen ( Betriebswirtschaftl. Auswertung, Summen- u. Saldenlisten) werden Ihnen bei Rückgabe der Buchhaltungsbelegen automatisch mitgegeben, so haben Sie immer einen aktuellen Stand Ihrer Geschäftsentwicklung.
  • Erstellen von Lohnabrechnungen
  • Für Steuerberater: Freie Mitarbeit nach §17 BOStB (Homeoffice)


Die jahrelange Erfahrung umfasst ein großes Spektrum an Buchhaltungsarbeiten* für Ärzte, Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten, Industrie- u. Handwerksbetriebe.


Jahresabschluss u. Steuererklärungen

Die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind nur Steuerberatern vorbehalten. Daher gebe ich die Unterlagen meiner Mandanten an einen ortsansässigen Steuerberater der sich auch um die steuerliche Beratung kümmert. 


Honorar

Bei den Gebühren richte ich mich nach der Gebührentabelle des Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.). Diese ist nicht an die Gebührenverordnung der Steuerberater (StBVV) gekoppelt, dadurch ist es für Sie letztendlich günstiger.

Die Kosten richten sich nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand (je besser die Unterlagen vorbereitet sind dementsprechend wird auch weniger Zeit benötigt). Das Honorar wird mit einem festen Stundensatz in 1/4 Std. Einheiten abgerechnet. Es kann auch gerne eine Pauschale vereinbart werden.