Dienstleistungen
- laufende Buchhaltung*: verbuchen laufender Geschäftsvorfälle für Monats- od. Quartalsbuchhaltungen* mit der Überwachung von Debitoren- u. Kreditorenbuchhaltung
- Aufarbeitung von Altjahren
- Lohnabrechnungen mit Lohnsteueranmeldung und Übermittlung sämtliche Daten an die Krankenkassen, Finanzverwaltung , Arbeitsamt sowie der Berufsgenossenschaften
- Für Steuerberater: Freie Mitarbeit nach §17 BOStB (Homeoffice)
- Für Steuerberater: Mandanten, die nicht in der eigenen Kanzlei (wg. Fachkräftemangel) bearbeitet werden können, jedoch der Abschluss u. Steuererklärung im Haus gemacht werden soll, übernehme ich die Bearbeitung von Buchhaltungen und Löhnen und übergebe ihnen die Daten zur weiteren Verarbeitung
Die jahrelange Erfahrung umfasst ein großes Spektrum an Buchhaltungsarbeiten* für Ärzte, Einzelhandelsgeschäfte, Industrie- u. Handwerksbetriebe.
Jahresabschluss u. Steuererklärungen
Die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind nur Steuerberatern vorbehalten. Daher werde ich die Daten zum Jahresende oder auch laufend (je nach Wunsch) Ihrem Steuerberater zur Verfügung stellen.
Honorar
Bei den Gebühren richte ich mich nach der Gebührentabelle des Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.). Diese ist nicht an die Gebührenverordnung der Steuerberater (StBVV) gekoppelt, dadurch ist es für Sie letztendlich günstiger. Die monatliche Buchhaltungspauschale richtet sich nach Ihrem Jahresumsatz.
Abrechnungsmodell (Individualangebot):
Die Kosten richten sich nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand (je besser die Unterlagen vorbereitet sind dementsprechend wird auch weniger Zeit benötigt). Das Honorar wird mit einem festen Stundensatz in 1/4 Std. Einheiten abgerechnet.
Arbeitsaufwand für Sonderleistungen oder Sortierarbeiten (falls die Buchhaltung unsortiert im Schuhkarton oder Briefumschlag bei mir eingehen sollte) werde ich zusätzlich mit meinem Stundensatz in Rechnung stellen.